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Erklärung muss als Willenserklärung erfolgen
(IP) Hinsichtlich Pflichtteilsergänzungsansprüchen bei Erbauseinandersetzungen hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit Leitsatz entschieden.
„1. Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2327 Abs.…