Scheidungen, Überschuldung, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Insolvenz sind u. a. wesentliche Gründe für die Zwangsversteigerung von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und Gewerbeimmobilien.

Der Zugriff auf den Vermögenswert Immobilie von Gewerbetreibenden und Privatpersonen bleibt oftmals die letzte Möglichkeit des Gläubigers, seine Forderungen im Ganzen oder wenigstens zum Teil zu befriedigen. Aufgrund des seit Jahren äußerst niedrigen Zinsniveaus, verringert sich Anzahl der Zwangsversteigerungen nach wie vor jährlich. Tendenziell steigend sind hingegen die Teilungsversteigerungen. In den meisten dieser Fälle, können sich Erbengemeinschaften nicht auf eine für alle Parteien zufriedenstellende Teilung von Grunstücken und/oder Immobilien einigen.   

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird. Sicherlich werden auch die Spätfolgen der Corona-Pandemie eine größere Rolle spielen. Dies ist kurzfristig aber nicht zu erwarten und wird sich, je nach weiterem Verlauf der Pandemie, erst ab Ende 2022 auswirken.