Die energetische Modernisierung von Immobilien, die sowohl Wohn- als auch Gewerbegebäude umfasst, gewinnt in Deutschland aufgrund kontinuierlich steigender Energiekosten und verschärfter gesetzlicher Klimaschutzanforderungen zunehmend an wirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung. Eigentümer stehen angesichts steigender Energiepreise und verschärfter Klimaschutzvorschriften vor der komplexen Herausforderung, ihre Gebäude durch umfassende Modernisierungsmaßnahmen zukunftsfähig zu gestalten und dabei gleichzeitig die erhebliche finanzielle Belastung erfolgreich zu bewältigen. Glücklicherweise existiert in Deutschland ein besonders umfangreiches und vielschichtiges Netz an staatlichen sowie privaten Förderprogrammen, das Immobilienbesitzern bei der praktischen Umsetzung ihrer geplanten energetischen Modernisierungsmaßnahmen finanziell unter die Arme greift. Das Spektrum der verfügbaren Unterstützungen umfasst staatliche Zuschüsse, zinsgünstige Kredite sowie verschiedene steuerliche Vergünstigungen für Immobilienbesitzer. Durch geschickte Kombination verschiedener Förderinstrumente lassen sich Investitionskosten erheblich senken und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen deutlich steigern.

Staatliche Förderprogramme für energetische Modernisierung

 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches als zentrale Bewilligungsbehörde für staatliche Förderungen im Bereich der Energieeffizienz fungiert, bietet sowohl privaten Hauseigentümern als auch gewerblichen Immobilienbesitzern besonders attraktive finanzielle Zuschüsse für verschiedene energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderung umfasst unter anderem den Heizungstausch gegen Wärmepumpen oder Biomasseheizungen mit maximal 40 Prozent Kostenzuschuss. Die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Kellerdecken erhält eine finanzielle Förderung von 15 Prozent der gesamten Investitionskosten. Der individuelle Sanierungsfahrplan erhöht die Förderung um fünf Prozentpunkte. Die umfassenden Informationen zur Wohnbauförderung zeigen weitere Details zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten auf. Wer eine umfassende Komplettsanierung seines Bestandsgebäudes zum energieeffizienten Effizienzhaus plant, profitiert von der attraktiven Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die großzügige Zuschüsse bis zu 45 Prozent der gesamten Sanierungskosten vorsieht.

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Regionale Förderungen und kommunale Zuschüsse

 Länder und Kommunen bieten zusätzlich zu Bundesprogrammen eigene Förderungen für Modernisierungsmaßnahmen an. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen fördern Photovoltaik und energetische Sanierungen. Städte wie München und Hamburg bieten spezielle Förderprogramme für lokale Immobilienbesitzer an. Regionale und bundesweite Förderungen können kombiniert werden und erhöhen die Gesamtförderquote erheblich. Innovative Lösungen wie ein Solaranlagen Komplettpaket werden in verschiedenen Regionen unterschiedlich gefördert, weshalb eine individuelle Beratung empfehlenswert ist. Kommunale Zuschüsse für energetische Komplettsanierungen erreichen je nach Region mehrere tausend Euro.

KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse im Überblick

 Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt verschiedene Kreditprogramme für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Mit dem Kredit 261 können Komplettsanierungen zum Effizienzhaus ab 0,01 Prozent Zinsen und Tilgungszuschüssen bis 45 Prozent finanziert werden. Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen, die schrittweise durchgeführt werden sollen, steht der spezielle KfW-Kredit 262 mit besonders attraktiven Zinskonditionen und flexiblen Rückzahlungsmodalitäten zur Verfügung. Die KfW vergibt maximal 150.000 Euro für Effizienzhäuser und 60.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Besonders vorteilhaft gestaltet sich die Kombination der zinsgünstigen KfW-Kredite mit einem staatlichen Tilgungszuschuss, der, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und dem Umfang der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen, die ursprünglich aufgenommene Rückzahlungssumme um einen erheblichen Betrag reduziert und somit die finanzielle Belastung der Eigentümer deutlich verringert. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zeigt die positive Wirkung dieser Förderinstrumente auf die Sanierungsquote im deutschen Gebäudebestand auf.

Steuerliche Vorteile bei Modernisierungsmaßnahmen

 Selbstnutzende Eigentümer können 20 Prozent ihrer energetischen Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen. Die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen ist auf maximal 40.000 Euro je Immobilie begrenzt. Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein und die Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen erfolgen. Wärmedämmung, Fensteraustausch und Heizungserneuerung werden steuerlich gefördert. Vermieter können Modernisierungskosten als Werbungskosten oder über die Abschreibung steuerlich berücksichtigen. Die Begrenzungen bei öffentlicher Förderung sollten dabei beachtet werden, da eine Kombination von Steuerbonus und anderen Förderprogrammen ausgeschlossen ist.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen

 Der langfristige Erfolg einer staatlichen oder privaten Förderung hängt in entscheidendem Maße davon ab, dass der Antrag vollständig, formal korrekt und fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht wird. Grundsätzlich gilt als wichtige Voraussetzung, dass die überwiegende Mehrzahl aller verfügbaren Förderprogramme zwingend eine vollständige Antragstellung erfordert, bevor mit den geplanten Maßnahmen begonnen werden darf. Um einen Förderantrag erfolgreich zu stellen, müssen Sie die folgenden wichtigen Unterlagen vollständig einreichen:

  • Energieausweis oder Energieberaterbericht

  • Detaillierte Kostenvoranschläge der ausführenden Handwerksbetriebe

  • Technische Nachweise über die geplanten Maßnahmen

  • Eigentumsnachweise und aktueller Grundbuchauszug

  • Bei KfW-Krediten: Einkommensnachweise und Bonitätsunterlagen

Die Einbindung eines qualifizierten Energie-Effizienz-Experten, der über die notwendigen Zertifizierungen verfügt, ist bei vielen staatlichen Förderprogrammen nicht nur verpflichtend vorgeschrieben, sondern erhöht gleichzeitig die Förderquote erheblich, wodurch Antragsteller von deutlich höheren finanziellen Zuschüssen profitieren können. Diese Fachleute übernehmen die technische Projektbeschreibung, erstellen die erforderlichen Nachweise und begleiten die Umsetzung der Maßnahmen. Die Kosten für die professionelle Energieberatung, die durch qualifizierte Experten durchgeführt wird, werden im Rahmen der staatlichen Förderprogramme ebenfalls finanziell unterstützt, wodurch Immobilieneigentümer, die sich für energetische Sanierungsmaßnahmen entscheiden, sowohl von der fachlichen Begleitung als auch von der monetären Förderung doppelt profitieren können.

Maximale Förderung durch clevere Kombinationen

Die geschickte Verknüpfung verschiedener staatlicher und regionaler Förderprogramme ermöglicht es Hausbesitzern, die finanzielle Belastung bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen durch optimale Ausnutzung aller verfügbaren Zuschüsse und Kreditmöglichkeiten erheblich zu reduzieren. Während sich die attraktiven BAFA-Zuschüsse, die für energetische Sanierungsmaßnahmen gewährt werden, und die zinsgünstigen KfW-Kredite, welche ebenfalls der Modernisierung von Gebäuden dienen, in vielen Fällen durchaus sinnvoll miteinander kombinieren lassen, schließen sich der steuerliche Bonus und andere staatliche Förderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen grundsätzlich gegenseitig aus. Die regionalen Förderprogramme unterscheiden sich deutlich und eröffnen dadurch weitere Möglichkeiten zur Optimierung der Gesamtförderung. Eine professionelle Förderberatung, die sowohl die spezifischen baulichen Voraussetzungen als auch die finanziellen Rahmenbedingungen der Immobilieneigentümer berücksichtigt, analysiert die individuellen Gegebenheiten, wobei sie sämtliche verfügbaren Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einbezieht, und entwickelt darauf aufbauend die optimale Förderstrategie für jedes Modernisierungsvorhaben. Gute Planung ermöglicht Förderquoten über 50 Prozent der Gesamtinvestition.